Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopfspringer GmbH

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Die Kopfspringer GmbH (nachfolgend „Kopfspringer“) erbringt Leistungen insbesondere im Bereich Consulting, Projektbegleitung, Workshops, Software-/Entwicklungsleistungen sowie Flächen-/Raumüberlassung ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie des jeweiligen schriftlichen Angebots bzw. der Buchungsbestätigung.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Kopfspringer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Vertragsgegenstand / Leistungsarten / Vertragsschluss

2.1 Kopfspringer erbringt insbesondere folgende Leistungsarten (einzeln oder kombiniert):

a) Beratungsleistungen (z. B. Analysen, Konzeption, Projektbegleitung, Strategie-/Organisationsberatung)

b) Workshops (z. B. Moderation, Training, Coaching, Facilitation – remote oder vor Ort)

c) Software-/Entwicklungsleistungen (z. B. Prototypen, Automationen, Konfigurationen, technische Konzepte, Implementierungsunterstützung)

d) Flächen-/Raumüberlassung (z. B. Meetingräume, Workshopflächen, Arbeitsplätze in Räumen von Kopfspringer)

2.2 Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung, Zusatzleistungen und Ergebnisform werden im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung geregelt.

2.3 Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – vier (4) Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.

2.4 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots (postalisch oder elektronisch, E-Mail ausreichend) oder durch schriftliche Buchungsbestätigung.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Beratung / Workshops / Software)

3.1 Der Auftraggeber stellt Kopfspringer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Freigaben und Abstimmungen zeitnah erfolgen.

3.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Konditionen zusätzlich abgerechnet werden.

3.4 Der Auftraggeber bleibt allein verantwortlich für unternehmerische Entscheidungen, insbesondere für die Umsetzung von Empfehlungen sowie die Auswahl und Anwendung von Maßnahmen.

4. Leistungserbringung / Einsatz Dritter / Verbundene Unternehmen (inkl. BLIKS IO)

4.1 Kopfspringer schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.

4.2 Kopfspringer darf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen als richtig und vollständig zugrunde legen, sofern nicht erkennbar fehlerhaft.

4.3 Kopfspringer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Mitarbeitende sowie geeignete sachkundige Dritte einzusetzen. Dies umfasst auch die Einbindung verbundener Unternehmen, insbesondere der BLIKS IO (z. B. als Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfe), ohne dass diese dadurch zwingend Vertragspartner des Auftraggebers wird, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

5. Nutzungsrechte / Arbeitsergebnisse / Schutzrechte (Grundregel)

5.1 Sämtliche von Kopfspringer im Rahmen der Vertragsbeziehung bereitgestellten oder erstellten Unterlagen, Konzepte, Inhalte, Methoden, Präsentationen, Templates, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse („Arbeitsergebnisse“) bleiben – soweit rechtlich möglich – geistiges Eigentum von Kopfspringer.

5.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers im Rahmen des vereinbarten Leistungszwecks.

5.3 Eine Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen), Veröffentlichung, öffentliche Wiedergabe oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kopfspringer zulässig.

5.4 Änderungen/Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse sind nur zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist und Schutzvermerke erhalten bleiben.

6. Software / Entwicklung / Lizenzmodell / Background-IP (kein IP-Transfer)

6.1 Soweit Kopfspringer oder ein verbundenes Unternehmen (insbesondere BLIKS IO) im Rahmen des Auftrags Software, Prototypen, Skripte, Quelltexte, Konfigurationen, Automationen, APIs, Modelle, technische Konzepte oder sonstige technische Arbeitsergebnisse („Software-Arbeitsergebnisse“) erstellt oder bereitstellt, gilt ergänzend:

6.2 Ein Übergang von Eigentum oder ausschließlichen Rechten (insb. Urheberrechte, Quellcode, Schutzrechte) auf den Auftraggeber findet nicht statt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart ist.

6.3 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Software-Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den im Angebot definierten Zweck und Einsatzbereich.

6.4 Kopfspringer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken und Basistechnologien („Background-IP“) auch in anderen Projekten weiterzuverwenden.

6.5 Soweit Open-Source-Software oder Drittkomponenten eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen. Eine gesonderte Open-Source-Dokumentation schuldet Kopfspringer nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6.6 Kopfspringer schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, keine Fehlerfreiheit und keine Service-Level (SLA), sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

6.7 Die Software-Arbeitsergebnisse sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht für sicherheitskritische Einsatzzwecke bestimmt (z. B. Medizin, Energieversorgung, Luftfahrt, Lebenserhaltungssysteme).

7. Change Requests / Zusatzleistungen

7.1 Änderungs- und Zusatzwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen („Change Requests“), sind gesondert zu vergüten.

7.2 Kopfspringer wird den zusätzlichen Aufwand vor Umsetzung anzeigen. Eine Umsetzung erfolgt erst nach Einigung über Umfang, Zeit und Vergütung.

8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

8.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, interne Prozesse, technische Details, nicht öffentliche Zahlen sowie personenbezogene Daten.

8.3 Ausnahmen gelten, soweit Informationen

(a) bereits öffentlich bekannt sind,

(b) ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,

(c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder

(d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind (soweit zulässig mit Vorabinformation).

9. Datenschutz

9.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO.

9.2 Soweit Kopfspringer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies regelmäßig als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierfür vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

9.3 Soweit Kopfspringer personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet (z. B. Abrechnung/CRM), erfolgt dies als eigener Verantwortlicher.

9.4 Kopfspringer setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung personenbezogener Daten ein.

10. Vergütung / Auslagen / Zahlungsbedingungen

10.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

10.2 Reise- und Nebenkosten werden – sofern vereinbart – zusätzlich berechnet (pauschal oder nach Nachweis).

10.3 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nachträglich oder nach Vereinbarung.

10.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

‍10.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 BGB. Kopfspringer ist berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies verhältnismäßig ist.

11. Sonderbedingungen für Workshops

11.1 Workshops können vor Ort (Inhouse beim Auftraggeber oder in Räumen von Kopfspringer) oder remote durchgeführt werden. Inhalte/Ziele ergeben sich aus Angebot oder Agenda.

11.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmende pünktlich teilnehmen und notwendige Vorbereitungsleistungen rechtzeitig erfolgen.

11.3 Bei Remote-Workshops ist der Auftraggeber für eine funktionsfähige technische Umgebung (insb. Internet, Endgeräte, Zugänge) verantwortlich.

11.4 Terminverschiebung/Stornierung durch den Auftraggeber (sofern nicht anders vereinbart, netto zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten):

  • bis 21 Kalendertage vor Termin: kostenfrei
  • 20 bis 8 Kalendertage vor Termin: 50 % der Workshop-Vergütung
  • 7 bis 3 Kalendertage vor Termin: 80 % der Workshop-Vergütung
  • ab 2 Kalendertage vor Termin / No-Show: 100 % der Workshop-Vergütung

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11.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.6 Kopfspringer wird bei Ausfall (z.B. Krankheit) einen Ersatztermin anbieten oder eine Ersatzperson stellen, sofern möglich. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 15.

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12. Sonderbedingungen für Flächen-/Raumüberlassung (Office)

12.1 Kopfspringer kann dem Auftraggeber/Nutzer Flächen/Räume/Arbeitsplätze zeitweise entgeltlich zur Nutzung überlassen. Umfang, Zeiten, Preise und Ausstattung ergeben sich aus Buchungsbestätigung.

12.2 Die Nutzung ist ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken zulässig. Untervermietung/Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.

12.3 Der Nutzer verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit Räumen, Mobiliar und Technik sowie zur Einhaltung etwaiger Haus-/Nutzungsregeln.

12.4 Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer haftet für schuldhaft verursachte Schäden durch ihn, Mitarbeitende, Gäste oder Dienstleister.

12.5 Soweit Technik/WLAN bereitgestellt wird, erfolgt dies ohne Garantie auf unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, soweit Ausfälle nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

12.6 Kopfspringer kann bei starker Verschmutzung oder Sonderreinigung zusätzliche Kosten berechnen.

12.7 Stornierung von Raum-/Flächenbuchungen (sofern nicht anders vereinbart, netto zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten):

  • bis 7 Kalendertage vor Termin: kostenfrei
  • 6 bis 3 Kalendertage vor Termin: 50 % der Raum-/Flächenmiete
  • ab 2 Kalendertage vor Termin / No-Show: 100 % der Raum-/Flächenmiete
    12.8 Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13. Kündigung / Vertragsbeendigung

13.1 Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(a) die Fortführung rechtswidrig wäre,

(b) der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, oder

(c) wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt werden.

13.3 Im Falle der Beendigung sind bis dahin erbrachte Leistungen zu vergüten. Zusätzlich werden nachweislich entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten ersetzt.

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14. Abwerbeverbot

14.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie zwölf (12) Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden oder freien Mitarbeitenden von Kopfspringer aktiv abzuwerben oder einzustellen, die im Projekt eingesetzt waren.

14.2 Für jeden schuldhaften Verstoß wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe Kopfspringer nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist (§ 315 BGB).

14.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

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15. Haftung (einheitlich für Beratung, Workshops, Software & Raumüberlassung)

15.1 Kopfspringer haftet unbeschränkt

(a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

(b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(c) nach dem Produkthaftungsgesetz,

(d) im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.4 Haftungshöchstbetrag: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Kopfspringer insgesamt begrenzt auf die im jeweiligen Projekt/Workshop/Raumbuchung bezahlte Auftragssumme, maximal jedoch 350.000 EUR je Schadensfall.

15.5 Kopfspringer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, sowie nicht für Entscheidungen und Maßnahmen des Auftraggebers im Zusammenhang mit Empfehlungen oder Workshop-Ergebnissen.

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16. Referenzen / Schlussbestimmungen

16.1 Kopfspringer darf den Auftraggeber (Firmenname/Logo) sowie das Projekt allgemein als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

16.2 Der Auftraggeber darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kopfspringer übertragen. Kopfspringer ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen.

16.3 Erfüllungsort ist Düsseldorf. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Düsseldorf.

16.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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